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Zu den merkwürdigsten
politischen Herrschaftsgebieten des ehemaligen "Heiligen Römischen
Reiches deutscher Nation" zählte das "Reichstal Hamersbach", das nach
langwierigen Auseinandersetzungen mit der Reichsstadt Zell a. H. 1718
seine endgültige Reichsunmittelbarkeit erlangte. In jener "Transaction"
wurden dem Talvogt und dem Zwölferrat die eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit
zugestanden. Mit den daraus entstandenen Rechten für die Bürger waren
auch Pflichten verbunden, die wesentlich länger zurückreichen. Schon
vor Jahrhunderten waren die Männer des Reichstals in Rotten organisiert
und mußten dem Bürger wehren, d. h. Gefahren von ihm abhalten. Diese
"Bürgerwehr" war gefordert, bei Hochwasser und Feuersbrunst Hilfe
zu leisten. Desweiteren musste sie ihr Gemeinwesen vor innerer und
äußerer Bedrohung schützen. Die Verfolgung von Rechtsbrechern zählte
ebenso dazu wie die Verteidigung des Tales. Für diese Einsätze war
die Bürgerwehr auch bewaffnet. In dieser besonderen geschichtlichen
Entwicklung des Reichstals Hamersbach sind die Anfänge der heutigen
"Historischen Bürgerwehr" zu suchen, die ihre intensive und vielfältige
Vereinsarbeit der Pflege der Tradition, des Brauchtums und der Kameradschaft
widmet. Verschiedene Abteilungen - Wehr, Spielmanns- und Fanfarenzug,
Volkstanzgruppe und Kindervolkstanzgruppe sowie Trachtenfrauen - nehmen
diese Aufgabe bei verschiedenen Anlässen wahr und repräsentieren die
Geschichte des Harmersbachtals auch bei auswärtigen Auftritten. |
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